Unsere Leistungen im Überblick

Rechtsberatung

Zunächst stehen wir Ihnen im Rahmen einer ausführlichen Rechtsberatung zur Verfügung, in welcher Ihnen kompetent und Kosten-Nutzen-orientiert ein Überblick über die für Sie in Frage kommenden Schutzrechte für Ihre Erfindung gegeben wird. Selbstverständlich unterliegen unsere Patentanwälte sowie auch unsere Kanzleiangestellten der Schweigepflicht. Wir führen auch Vorab-Recherchen nach möglichen bestehenden Schutzrechten Dritter für Sie durch. Für alle Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht müssen sich Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung haben, durch einen Patent- oder Rechtsanwalt vertreten lassen. 

Lizenzvergabe, Verkauf eines Schutzrechts

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Rahmen von Verwertungsfragen z. B. bei der Ausarbeitung und Analyse von Lizenz- oder Kaufverträgen zur Verfügung.

Arbeitnehmererfinderrecht

Arbeitnehmende sind Trägerin oder Träger von Rechten und Pflichten, wenn sie Erfindungen auf dem Tätigkeitsgebiet ihres Arbeitgebers machen. Im Gegenzug hat aber auch der Arbeitgebende Rechte und Pflichten gegenüber dem erfinderisch tätigen Arbeitnehmenden. Hier stehen wir Ihnen als Patentanwälte in allen Fragen beratend zur Seite. 

Anmeldung eines Schutzrechts

Nach Auftragserteilung arbeitet der Patentanwalt/die Patenanwältin im Dialog mit dem Erfinder/der Erfinderin eine Schutzrechtsanmeldung aus, die anschließend bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Für Schutzrechtsanmeldungen im Ausland arbeiten wir mit qualifizierten und renommierten Kollegen zusammen. Sämtliche Schutzrechtsanmeldungen durchlaufen zumindest eine formale Amtsprüfung, nach deren Abschluß in der Regel die Eintragung des Schutzrechtes steht. Für Patentanmeldungen ist jedoch vor der Erteilung die Stellung eines Prüfungsantrages notwendig.

Schutzrechtverletzungen

Ihre geschützte Erfindung oder Marke kann durch Dritte nachgeahmt werden, so dass evtl. eine Verletzung Ihrer Schutzrechte erfolgt. Möglicherweise verletzen aber auch Sie Schutzrechte Dritter, so dass es zu einem Konflikt mit einer Gegenpartei kommt.

Wir stehen Ihnen im Falle von Schutzrechtsverletzungen in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten eng zur Seite und analysieren die Fallkonstellationen sowie die eigenen/gegnerischen Schutzrechte, damit Sie Ihre Interessen in für Sie optimaler Weise an den ordentlichen Gerichten durchsetzen.

Wir bemühen uns allerdings in besonderer Weise, bevorzugt außergerichtliche Vereinbarungen zu treffen, um das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Erteilungs- bzw. Eintragungs-verfahren

Im Patenterteilungsverfahren oder im Markeneintragungsverfahren stehen wir Ihnen als Patentanwälte kommentierend zur Seite und formulieren die erforderlichen Eingaben auf Amtsbescheide zur Erlangung eines Schutzrechtes mit für Sie maximal möglichem Schutzumfang.

Einspruchs- bzw. Widerspruchs-verfahren

Auch nach Erteilung bzw. Eintragung eines Schutzrechts kann Ihr Schutzrecht aufgrund von älteren Rechten Dritter angegriffen werden. Hier analysieren wir für Sie gründlich den Schutzumfang des gegenerischen Schutzrechtes und finden für Sie entweder im Rahmen einer außeramtlichen Einigung oder im Amtsverfahren eine für unseren Mandanten optimales Ergebnis.

Die erfolgreiche Verteidigung Ihres Schutzrechtes ist unser oberstes Ziel. 

Gebührenüberwachung

Zur fortlaufenden Aufrechterhaltung der Schutzes ist für die meisten Schutzrechte in regelmäßigen Abständen eine Gebühr zu bezahlen. Wir informieren unsere Mandanten rechtzeitig vor Fälligkeit der Gebührenzahlung über die Zahlungsfristen und die Höhe der zu zahlenden Gebühren und übernehmen auch den Gebührentransfer.