Marken-, Design- und Patentberatung für Sie in Kaiserslautern

Rheinpatent Kodron & Mackert GbR

Für Unternehmen, Start-Ups und Einzelpersonen aus Kaiserslautern und Umgebung stehen wir Ihnen im Rahmen der regelmäßig an der örtlichen Industrie- und Handelskammer stattfindenden Erfinderberatung zur Klärung Ihrer Fragen rund um den gewerblichen Rechtschutz zur Verfügung.

Unsere Kanzleistandorte sind Mainz und Köln.

Lassen Sie sich gut beraten.

Rechtsberatung

In einer umfassenden Rechtsberatung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Schutzrechte für Ihre Erfindung, inklusive Vorab-Recherchen und Vertretung vor deutschen Patent- und Markenämtern durch einen Patent- oder Rechtsanwalt, der der Schweigepflicht unterliegt.

 
Lizenzvergabe, Verkauf eines Schutzrechts

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Rahmen von Verwertungsfragen z.B. bei der Ausarbeitung und Analyse von Lizenz- oder Kaufverträgen zur Verfügung.

Anmeldung eines Schutzrechts

Nach der Beauftragung erstellt der Patentanwalt gemeinsam mit dem Erfinder eine Schutzrechtsanmeldung, die bei der zuständigen Behörde eingereicht wird; bei internationalen Anmeldungen erfolgt die Zusammenarbeit mit qualifizierten Kollegen, und alle Anmeldungen durchlaufen eine formale Amtsprüfung, wobei für Patentanmeldungen die Einreichung eines Prüfungsantrags vor der Erteilung erforderlich ist.

 
Schutzrechts-verletzungen

Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, sei es durch Nachahmung Ihrer geschützten Erfindung oder Marke durch Dritte oder möglicherweise durch eine Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Sie selbst, unterstützen wir Sie eng in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, analysieren die Konstellationen und gegnerischen Schutzrechte, um Ihre Interessen vor ordentlichen Gerichten optimal durchzusetzen.

Erteilungs- bzw. Eintragungs-verfahren

Im Patenterteilungsverfahren oder im Markeneintragungsverfahren steht Ihnen der Patentanwalt kommentierend zur Seite und formuliert die erforderlichen Eingaben auf Amtsbescheide zur Erlangung eines Schutzrechtes mit für Sie maximal möglichem Schutzumfang.

Einspruchs- bzw. Widerspruchs-verfahren

Nach Erteilung bzw. Eintragung eines Schutzrechts überprüfen wir sorgfältig mögliche Angriffe auf Ihr Recht durch ältere Rechte Dritter, analysieren den Schutzumfang des gegnerischen Schutzrechts und streben entweder außergerichtliche Einigungen oder im Amtsverfahren optimale Ergebnisse zur erfolgreichen Verteidigung Ihres Schutzrechts an.

Hier finden Sie uns

Hindenburgplatz 3B
D-55118 Mainz

Öffnungszeiten Büro:
Mo-Do: 9-17 Uhr
Fr.. 9-15 Uhr

T:  049(0)6131-960660
F:  049(0)6131-960662

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Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!